top of page
Fussgänger von einem Ariel anzeigen

Der Rechtsstaat hat nicht zu siegen, er hat auch nicht zu verlieren, sondern er hat zu existieren! 

​

Diese Forderung des Altbundeskanzlers Helmut Schmidt beschreibt treffend diesen Grundpfeiler unserer Überzeugung – die strikte Neutralität und fortwährende Anwendung des Rechts.

​

​

​

​

Seit Jahrzehnten schon wird der Rechtsstaatsprinzip von der Kassenlage abhängig gemacht, der Mangel an Richtern und Staatsanwälten führt in allen Bereichen dazu, dass das Recht dem Unrecht weichen muss. Wer heute Opfer einer Straftat wird, wartet nicht Monate, sondern in der Regel Jahre und oftmals völlig vergeblich auf ein Verfahren. Wer durch behördliche Willkür – das Handeln einer sich immer mehr von der demokratischen Kontrolle lösenden Exekutive – gegängelt sich an den gesetzlichen Richter wenden will, wartet ebenso Monate bis Jahre und muss in dieser Zeit das gelebte Unrecht erdulden. Ebenso geht es dem, der um den Lohn für seine Arbeit gebracht wird.

Rechtsstaat

statt Willkür

Helmut Schmidt Rechtsstaat Deutschland BRD B.R.D.

Doch was ist vom Rechtsstaat geblieben?

Kern des Rechtsstaatsprinzips ist die Gleichbehandlung, die aber längst abgeschafft ist; nur wenn ein Fall einmal besonders prominent gemacht wird, gibt es plötzlich Ressourcen, während hunderttausende Bürger warten. Oftmals vergeblich.

Kernaussage

shutterstock_2056433756.jpg

Zersetzung
...des Rechtsstaats

Ebenso beschließen die Aktionisten in den Parlamenten immer wieder neue Stapel Papier – Gesetze – die aber in Ermangelung einer funktionierenden Justiz nicht zur Anwendung gebracht werden können, denen nur derjenige folgt – und immer mehr in seiner Freiheit eingeschränkt wird – der dies freiwillig macht.

 

Ebenso beobachtet wird seit Jahrzehnten, dass der vorhandene gesetzliche Strafrahmen durch die Gerichte bei Gewaltverbrechen nicht genutzt, sondern faktisch in einem Akt der Selbstermächtigung der Gerichte reduziert wird.

 

Wenn 85 % aller Ermittlungsverfahren wegen Vergewaltigung nicht zu einer Anklage führen und von den angeklagten Taten wiederum ein Großteil nur zu einer Geldstrafe führt, die meistens auf Hartz-IV-Niveau liegt und dann nicht einmal eingetrieben wird, kann man nicht von einem funktionierenden Rechtsstaat sprechen

shutterstock_1933621547_edited.jpg

Und ebenso wird der Rechtsstaat dadurch zersetzt, dass Strafverfahren nur dann geführt werden, wenn der Sachverhalt nicht zu klein und nicht zu groß ist:

​

bei 199.946 auf den Privatklageweg verwiesenen Straftaten – neben Beleidigung und Nötigung auch Körperverletzung, die sich nicht selten im häuslichen Bereich abspielen – sind 2018 nur 36 Urteile in diesen Verfahren gesprochen worden. 99,99 % all diese angezeigten Straftaten wurden nicht abgeurteilt.

Nicht zu klein und nicht zu groß

Privatklagen

shutterstock_565403764.jpg
BRD-14 Kopie 8.png

Unabhängige Strafverfolgung?

shutterstock_1942277224.jpg

Auf der anderen Seite steht etwa der Vorwurf gegen den damaligen Hamburger Bürgermeister Olaf Scholz, der Warburg-Bank einen Vermögensvorteil von 47 Millionen Euro ermöglicht zu haben.

 

Ernsthafte Ermittlungen gegen den Bundeskanzler finden nicht statt.

Oder der Vorwurf an eine Vielzahl von Funktionären, unter Umgehung aller pharmarechtlichen Kontrollmechanismen potentiell massiv gesundheitsgefährdende experimentelle Arzneimittel milliardenfach auf den Markt gebracht zu haben und so einigen Pharmakonzernen Milliardengewinne auf Kosten von Vermögen und Gesundheit von Millionen Bürgern verschafft zu

haben.

 

Ermittlungen? Fehlanzeige.

Oder auch die Frage der persönlichen Verantwortung von Mitgliedern der Bundesregierung für eine Vielzahl von Verdachtsfällen der Haushaltsuntreue – angefangen von Friseurrechnungen für Annalena Baerbock (Grüne) über acht Millionen Euro teure Residenzen mit Tennisplatz und Pool durch Heiko Maas (SPD) bis hin zu über einer Milliarde Euro überteuerter „Maskenbestellungen“ durch das Ministerium von Jens Spahn (CDU).

 

Ermittlungen? Wieder Fehlanzeige.

shutterstock_2257914855.jpg

Falsche Schwerpunkte

Während jeder Falschparker rasch geahndet wird, gar mit aller Entschlossenheit tapfere Beamte in der Lage waren, zu Zeiten der irrwitzigen Coronaverordnungen Spaziergänger einzukesseln oder das Kaffeetrinken im Stehen zu verhindern, hält nun eine Polizei nicht etwa „Klimakleber“ davon ab, zehntausenden Bürgern ihre Lebenszeit zu stehlen und so zu schädigen, sondern hindert auch noch die Bürger, sich aus der Gefangennahme durch diese bezahlten Agitateure zu befreien. 

Immer schneller betreiben Vertreter aller Parteien die Aushöhlung des Rechts, das unsere Gesellschaft zusammenhält. Inzwischen wurde vermeldet, dass zahlreiche Polizisten sogar mit den Tätern kooperieren sollen.

shutterstock_1695066109.jpg

Datenschutz

Wir wissen, dass nur ein Staatswesen, das von seinen Bürgern wirklich kontrolliert wird, statt seine Bürger zu kontrollieren den Menschen und nicht sich selbst dienen wird.

Eine der wertvollsten Ressourcen unserer Zeit sind Daten. Dessen sind sich Exekutive wie auch internationale Konzerne besonders bewusst und bemächtigen sich oft kostenfrei dieser Daten, um damit sich und andere zu bereichern und die Bürger zu schädigen. Wir erkennen den zentralen Wert dieser Daten ebenso wie die rechtliche Bedeutung des grundrechtsgleichen Rechts auf informationelle Selbstbestimmung für die freie Entscheidung eines jeden Bürgers in einem Rechtsstaat. Die in Deutschland zahnlose Umsetzung des Datenschutzes muss ein Ende haben, denn ein Rechtsstaat darf nicht die Ausspähung seiner Bürger zulassen.

BRD-14 Kopie 4.png

„Der Staat ist um des Menschen willen da, nicht der Mensch um des Staates willen" - Verfassungskonvent von Herrenchiemsee

 

Dieser Ansatz wurde ursprünglich als zentraler Satz unseres Grundgesetzes vom Verfassungskonvent von Herrenchiemsee in 1948 empfohlen.

​

Insgesamt stellen wir fest, dass die Werteordnung des Grundgesetzes, die den rechtsstaatlichen Rahmen setzt, seit Ihrer Entstehung in immer gravierenderer Weise umgedeutet wird, im orwellschen Sinne Sklaverei mittlerweile gar Freiheit bedeuten soll. Wir müssen daher wieder zurückkommen zu einem historisch fundierten Verständnis des Grundgesetzes, das die Grundrechte als Abwehrrechte des Bürgers gegen einen übergriffigen, gar totalitären Staat versteht:

dem Rechtsstaat.

bottom of page